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Allgemeine Geschäfts-, Zahlungs- und Lieferbedingungen

Volker Hinzke GmbH Kanalstraße 62, 23552 Lübeck Geschäftsführer: Magnus Hinzke HRB 1570, AG Lübeck USt-IdNr.: DE 135 086 257 Telefon: 0451 – 799 57 01

Stand: März 2026


§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäfts-, Zahlungs- und Lieferbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Volker Hinzke GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber"), sowohl im stationären Geschäftsverkehr als auch über den Online-Shop unter hinzke.de.

(2) Die AGB gelten gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend „Unternehmer") sowie gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (nachfolgend „Verbraucher"). Soweit einzelne Regelungen nur für Unternehmer oder nur für Verbraucher gelten, ist dies ausdrücklich kenntlich gemacht.

(3) Ergänzende Regelungen gelten für: - den Plotservice unter plot.hinzke.de (siehe Ergänzende Bedingungen Plotservice) - Textildruck und Werbetechnik (siehe § 12 dieser AGB)

(4) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.

(5) Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.


§ 2 Vertragsschluss

Klassischer Geschäftsverkehr (Anfrage, Angebot, Auftrag)

(1) Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben.

(2) Die Bestellung durch den Auftraggeber stellt ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar. Der Auftragnehmer kann dieses Angebot innerhalb von vier Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Ausführung der Leistung annehmen.

(3) Nachträgliche Änderungen der vertraglichen Leistung auf Veranlassung des Auftraggebers einschließlich des daraus resultierenden Maschinenstillstands werden dem Auftraggeber berechnet. Als nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen von Probedrucken, die vom Auftraggeber wegen geringfügiger, aber nicht beanstandungsfähiger Abweichung von der Vorlage verlangt werden.

(4) Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke, Korrekturabzüge, Änderung angelieferter/übertragener Daten und ähnliche Vorarbeiten, welche nicht Gegenstand des Auftrags sind oder vom Auftraggeber veranlasst werden, werden gesondert berechnet.

Online-Shop (hinzke.de)

(5) Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (invitatio ad offerendum) dar.

(6) Der Auftraggeber gibt durch Anklicken der Schaltfläche „zahlungspflichtig bestellen" (oder einer entsprechend eindeutigen Formulierung) ein verbindliches Angebot zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Produkte ab. Vor Absenden der Bestellung kann der Auftraggeber die Daten jederzeit überprüfen und ändern.

(7) Der Auftragnehmer bestätigt den Eingang der Bestellung unverzüglich per automatisierter E-Mail (Bestelleingangsbestätigung). Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Angebots dar. Der Vertrag kommt erst durch eine gesonderte Auftragsbestätigung per E-Mail oder durch Auslieferung der Ware zustande.

(8) Der Auftragnehmer speichert den Vertragstext und sendet dem Auftraggeber die Bestelldaten per E-Mail zu. Die AGB sind jederzeit über die Website abrufbar.

Druckdaten und Freigabe

(9) Vom Auftraggeber gelieferte Druckdaten werden vom Auftragnehmer auf offensichtliche technische Mängel geprüft. Eine inhaltliche Prüfung findet nicht statt. Der Auftraggeber ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Druckdaten allein verantwortlich.

(10) Soweit ein Korrekturabzug (Proof, PDF-Freigabe) vereinbart ist, gilt die Freigabe durch den Auftraggeber als Genehmigung für den Druck. Nach erteilter Freigabe entfällt die Haftung des Auftragnehmers für erkennbare Mängel, die der Auftraggeber bei sorgfältiger Prüfung hätte erkennen können.


§ 3 Preise und Zahlung

Preise

(1) Für Unternehmer: Soweit nicht anders vereinbart, gelten die Preise des Auftragnehmers ab Werk in Euro, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, Verpackung und Versandkosten.

(2) Im Online-Shop und für Verbraucher: Die angegebenen Preise sind Endpreise in Euro und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer. Versandkosten werden gesondert ausgewiesen und sind vor Absenden der Bestellung einsehbar.

(3) Sofern der Auftraggeber die Ware abholt (Selbstabholung am Standort Kanalstraße 62, 23552 Lübeck), entfallen die Versandkosten.

(4) Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber, soweit keine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde.

Zahlung

(5) Die Zahlung hat ohne jeden Abzug zu erfolgen, sofern keine Skontovereinbarung getroffen wurde. Eine etwaige Skontovereinbarung bezieht sich nicht auf Fracht, Porto, Versicherung oder sonstige Versandkosten. Die Fälligkeit richtet sich nach den gesetzlichen Regelungen, soweit nicht individuell anderes vereinbart wurde.

(6) Zahlungsarten: Der Auftragnehmer akzeptiert folgende Zahlungsarten, sofern im Einzelfall angeboten: - Überweisung / Vorkasse - Rechnung (bei bestehender Geschäftsbeziehung, nach Bonitätsprüfung) - Online-Payment (Stripe: Kreditkarte, SEPA-Lastschrift, ggf. weitere) - Weitere im Shop oder Angebot ausgewiesene Zahlungsarten

(7) Für Unternehmer: Zahlt der Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung der Ware den Preis einschließlich der Kosten gemäß Absatz 1, kommt er auch ohne Mahnung in Verzug. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

(8) Für Verbraucher: Der Verbraucher kommt in Verzug, wenn er auf eine Rechnung mit Zahlungsfrist nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung zahlt, sofern er in der Rechnung auf diese Folge hingewiesen wurde. Im Übrigen kommt der Verbraucher nach Mahnung in Verzug. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen.

(9) Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen, entscheidungsreifen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben. Für Verbraucher gilt diese Einschränkung nicht; Verbraucher können mit allen fälligen Gegenansprüchen aufrechnen.

(10) Wird nach Vertragsschluss erkennbar, dass die Erfüllung des Zahlungsanspruchs durch die mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet wird, so kann der Auftragnehmer die Leistung verweigern. Das Leistungsverweigerungsrecht entfällt, wenn die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet ist (§ 321 BGB).

Gutschein-Codes

(11) Vom Auftragnehmer herausgegebene Gutschein-Codes (Rabattcodes, Aktionscodes) gelten, sofern nicht anders angegeben, unter folgenden Bedingungen: - Pro Bestellung ist nur ein Gutschein-Code einlösbar, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. - Ein Mindestbestellwert kann für einzelne Codes festgelegt sein und wird bei Einlösung angezeigt. - Gutschein-Codes sind nicht auf bereits reduzierte Artikel anrechenbar, sofern nicht anders angegeben. - Gutschein-Codes sind nicht bar auszahlbar und nicht übertragbar. - Gutschein-Codes haben eine Gültigkeitsdauer, die bei Ausgabe mitgeteilt wird. Nach Ablauf verfallen sie ersatzlos. - Bei Teilverwendung eines Gutscheins wird kein Restbetrag erstattet, sofern der Gutschein als prozentualer Rabatt gewährt wurde. - Der Auftragnehmer behält sich vor, Gutschein-Codes bei missbräuchlicher Verwendung zu sperren.


§ 4 Lieferung und Leistungszeit

(1) Lieferfristen werden spätestens bei Vertragsschluss individuell vereinbart. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, beträgt die Lieferfrist für Shop-Bestellungen die im Shop angegebene voraussichtliche Lieferzeit.

(2) Für Unternehmer: Der Auftragnehmer ist nur zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies unter Berücksichtigung der Gebote von Treu und Glauben gemäß § 242 BGB angemessen ist. Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn: - Teillieferungen für den Auftraggeber im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar sind und - die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt bleibt.

(3) Für Verbraucher: Teillieferungen sind nur mit Einwilligung des Verbrauchers zulässig. Zusätzliche Versandkosten für Teillieferungen gehen zu Lasten des Auftragnehmers.

(4) Soll die Ware versandt werden, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport durchführende Person übergeben worden ist. Für Verbraucher geht die Gefahr erst mit Übergabe der Ware an den Verbraucher über.

(5) Von Auftragnehmer nicht zu vertretende Betriebsstörungen von vorübergehender Dauer — sowohl im Betrieb des Auftragnehmers als auch in dem eines Zulieferers —, insbesondere Streiks, Aussperrungen sowie alle Fälle höherer Gewalt, berechtigen den Auftragnehmer nur dann zum Rücktritt vom Vertrag, wenn ihm ein weiteres Festhalten am Vertrag objektiv nicht zugemutet werden kann; andernfalls verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der durch die Störung verursachten Verzögerung. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit und erstattet ggf. bereits geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.

(6) Verzögert der Auftragnehmer die Leistung, so kann der Auftraggeber nur dann unter den Voraussetzungen des § 323 BGB zurücktreten, wenn die Verzögerung vom Auftragnehmer zu vertreten ist.

Mehr- und Minderlieferungen

(7) Für Großaufträge und Sonderproduktionen (Unternehmer, außerhalb des Online-Shops): Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge. Bei Lieferungen aus Papiersonderanfertigungen unter 1.000 Stück erhöht sich der Prozentsatz auf 20 %, unter 2.000 Stück auf 15 %.

Outsourcing / Fremdvergabe

(8) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung des Auftrags qualifizierte Drittunternehmen (Subunternehmer) einzusetzen. Die Verantwortung für die vertragsgemäße Leistung verbleibt beim Auftragnehmer.


§ 5 Widerrufsrecht für Verbraucher

(1) Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht gemäß §§ 355 ff. BGB zu. Die ausführliche Widerrufsbelehrung einschließlich des Muster-Widerrufsformulars ist als gesondertes Dokument Bestandteil dieser AGB und wird dem Verbraucher rechtzeitig vor Abgabe seiner Vertragserklärung zur Verfügung gestellt. Siehe Widerrufsbelehrung.

(2) Ausnahme bei individualisierten Produkten: Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB). Dies umfasst insbesondere: - Visitenkarten, Briefbögen und Geschäftsdrucksachen mit individuellen Daten - Personalisierte Mailings und Serienbriefe - Individuell gestaltete Flyer, Plakate und Werbemittel mit kundenspezifischem Layout - Textilien mit individueller Bedruckung oder Veredelung - Beschriftungen und Beschilderungen nach Kundenvorgabe

Der Auftraggeber wird im Bestellprozess auf den Ausschluss des Widerrufsrechts bei individualisierten Produkten hingewiesen und bestätigt dies vor Absenden der Bestellung.

(3) Standardprodukte: Für nicht individualisierte Standardprodukte (z. B. Blanko-Blöcke, unbedruckte Textilien) gilt das Widerrufsrecht uneingeschränkt.


§ 6 Eigentumsvorbehalt (nur Unternehmer)

(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller bestehenden Forderungen des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber sein Eigentum. Diese Ware darf vor vollständiger Bezahlung weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden.

(2) Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer unverzüglich in Textform zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die dem Auftragnehmer gehörende Ware erfolgen.

(3) Zur Weiterveräußerung ist der Auftraggeber nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Der Auftraggeber tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung hiermit an den Auftragnehmer ab. Der Auftragnehmer nimmt die Abtretung hiermit an.

(4) Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die Forderungen des Auftragnehmers um mehr als 10 %, so wird der Auftragnehmer — auf Verlangen des Auftraggebers — Sicherheiten nach seiner Wahl freigeben.

(5) Bei Verarbeitung oder Umbildung der vom Auftragnehmer gelieferten und in dessen Eigentum stehenden Waren ist der Auftragnehmer als Hersteller gemäß § 950 BGB anzusehen und behält in jedem Zeitpunkt der Verarbeitung Eigentum an den Erzeugnissen. Sind Dritte an der Verarbeitung oder Umbildung beteiligt, ist der Auftragnehmer auf einen Miteigentumsanteil in Höhe des Rechnungswerts (Faktura-Endbetrag inkl. MwSt.) der Vorbehaltsware beschränkt. Das so erworbene Eigentum gilt als Vorbehaltseigentum.


§ 7 Gewährleistung und Mängelrüge

Allgemein

(1) Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der Ware sowie etwaiger zur Korrektur übersandter Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall unverzüglich zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferklärung/Fertigungserklärung auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreiferklärung/Fertigungserklärung anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das Gleiche gilt für etwaige sonstige Freigabeerklärungen des Auftraggebers.

(2) Branchenübliche Abweichungen in Farbe, Farbdichte, Passgenauigkeit und Materialstärke stellen keinen Mangel dar. Das Gleiche gilt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (z. B. Digitalproofs, Andrucken) und dem Endprodukt.

Für Unternehmer

(3) Rügefrist: Offensichtliche Mängel sind innerhalb einer Frist von einer Woche ab Empfang der Ware in Textform (z. B. E-Mail) anzuzeigen; verdeckte Mängel innerhalb einer Frist von einer Woche ab Entdeckung. Andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen.

(4) Bei berechtigten Beanstandungen ist der Auftragnehmer zunächst nach seiner Wahl zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Kommt der Auftragnehmer der Verpflichtung nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach oder schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen.

(5) Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass der mangelfreie Teil der Lieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.

(6) Verjährung (Unternehmer): Gewährleistungsansprüche verjähren mit Ausnahme der unter § 8 Abs. 1 genannten Schadenersatzansprüche und solcher aus dem Produkthaftungsgesetz in einem Jahr, beginnend mit der (Ab-)Lieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Auftragnehmer den Mangel arglistig verschwiegen hat oder soweit er eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat.

Für Verbraucher

(7) Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte ohne Einschränkung. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab Übergabe der Ware.

Datenträger und digitale Vorlagen

(8) Zulieferungen (insbesondere Datenträger, übertragene Daten) durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens des Auftragnehmers. Dies gilt nicht für die technische Eignung von Zulieferungen zur ordnungsgemäßen Erfüllung des Auftrags, soweit die mangelnde Eignung einem sorgfältig handelnden Auftragnehmer erkennbar werden muss. Bei Datenübertragungen hat der Auftraggeber für Übersendung jeweils nach dem neuesten technischen Stand entsprechende Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen.


§ 8 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt: - für die schuldhafte Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit - für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte sonstige Schäden - nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes

(2) Für Unternehmer: Der Auftragnehmer haftet ferner bereits bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, auch durch seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Auftraggeber vertrauen darf. Die Haftung des Auftragnehmers nach Satz 1 ist in den Fällen leichter Fahrlässigkeit auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(3) Der Auftragnehmer haftet für das Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen und der von ihm beauftragten Subunternehmer in gleichem Umfang wie für eigenes Verschulden.

(4) Der Auftragnehmer haftet schließlich: - für arglistig verschwiegene Mängel und übernommene Garantie für die Beschaffenheit der Ware sowie - bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.

(5) Im Übrigen ist die Haftung des Auftragnehmers — soweit gesetzlich zulässig — ausgeschlossen.

(6) Für Verbraucher: Die gesetzlichen Haftungsregelungen bleiben unberührt. Eine Haftungsbeschränkung gegenüber Verbrauchern findet nur insoweit statt, als dies gesetzlich zulässig ist.


§ 9 Datenschutz

(1) Der Auftragnehmer erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Auftraggebers nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und der Datenschutzerklärung, die unter hinzke.de/datenschutz abrufbar ist.

(2) Auftragsverarbeitung (AVV): Soweit der Auftragnehmer im Rahmen eines Auftrags personenbezogene Daten Dritter (z. B. Empfängerdaten bei personalisierten Mailings, Seriendruck mit Adresslisten) im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, handelt es sich um eine Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO. In diesem Fall schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV). Der Auftragnehmer stellt hierfür eine Vorlage bereit.

(3) Löschung und Rückgabe: Personenbezogene Daten, die der Auftragnehmer im Rahmen eines Auftrags erhält (z. B. Adresslisten, personalisierte Inhalte), werden nach vollständiger Abwicklung des Auftrags und Ablauf eventueller gesetzlicher Aufbewahrungsfristen gelöscht, sofern der Auftraggeber nicht ausdrücklich eine Aufbewahrung für Nachbestellungen wünscht. In letzterem Fall erfolgt die Aufbewahrung unter Beachtung der DSGVO und für einen gemeinsam festgelegten Zeitraum.

(4) Druckdaten ohne Personenbezug: Druckdaten, die keine personenbezogenen Daten enthalten (z. B. Logos, Layouts, Reinzeichnungen), werden im Rahmen der betrieblichen Archivierung aufbewahrt und können für Nachbestellungen herangezogen werden. Der Auftraggeber kann jederzeit die Löschung verlangen.


§ 10 Archivierung und Datenspeicherung

(1) Der Auftragnehmer zugestellte Produkte, Materialien und Daten werden vom Auftragnehmer nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endprodukts an den Auftraggeber oder seine Erfüllungsgehilfen hinaus archiviert. Eine etwaige Versicherung hat bei fehlender Vereinbarung der Auftraggeber selbst zu besorgen.

(2) Digitale Druckdaten werden in der Regel für einen Zeitraum von 12 Monaten nach Auftragsabschluss gespeichert, um Nachbestellungen zu ermöglichen. Eine Garantie für die Verfügbarkeit wird nicht übernommen. Der Auftraggeber ist für die Sicherung seiner Originaldaten selbst verantwortlich.

(3) Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist oder auf Verlangen des Auftraggebers werden die Daten unter Beachtung der DSGVO gelöscht.


§ 11 Rechte Dritter und Druckvorlagen

(1) Der Auftraggeber versichert, dass durch seine Auftragsvorlagen, insbesondere durch von ihm gelieferte Vorlagen, Rechte Dritter (z. B. Urheber-, Kennzeichen- oder Persönlichkeitsrechte) nicht verletzt werden.

(2) Der Auftraggeber stellt insoweit den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung und/oder Rechtsverfolgung vollumfänglich frei, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass ihm ein Verschulden nicht zur Last fällt und er allen ihm zumutbaren Sorgfalts- und Prüfungspflichten nachgekommen ist.

(3) Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die vom Auftraggeber überlassenen Inhalte auf mögliche Rechtsverletzungen zu prüfen. Der Auftragnehmer behält sich jedoch vor, offensichtlich rechtswidrige Inhalte abzulehnen.


§ 12 Besondere Bestimmungen für Textildruck und Werbetechnik

Textildruck und -veredelung

(1) Bei Textildruckverfahren (Siebdruck, DTG, Transfer, Stick u. a.) sind produktionsbedingte Farbabweichungen zum Proof oder zur Bildschirmdarstellung möglich und stellen keinen Mangel dar, solange sie innerhalb branchenüblicher Toleranzen liegen.

(2) Größentoleranzen der Textilien richten sich nach den Angaben des jeweiligen Textilherstellers. Der Auftragnehmer haftet nicht für Abweichungen, die auf Herstellertoleranzen zurückzuführen sind.

(3) Die Waschbeständigkeit der Veredelung (Druck, Stick, Flock, Flex) entspricht den vom jeweiligen Verfahren und Material üblicherweise zu erwartenden Standards. Der Auftragnehmer gibt Pflegehinweise und empfiehlt deren Beachtung. Schäden durch unsachgemäße Pflege (z. B. zu hohe Waschtemperatur, Verwendung von Weichspüler bei bestimmten Druckverfahren) begründen keine Mängelansprüche.

(4) Die Positionierung des Drucks/der Veredelung erfolgt nach Druckvorlage des Auftraggebers oder nach branchenüblichen Standards. Geringfügige Abweichungen in der Positionierung (bis zu 5 mm) sind produktionsbedingt und stellen keinen Mangel dar.

Werbetechnik (Beschriftung, Beschilderung)

(5) Bei Montagearbeiten vor Ort (z. B. Fahrzeugbeschriftung, Schaufensterbeklebung, Schilder-Montage) hat der Auftraggeber sicherzustellen, dass die Montageflächen sauber, trocken und geeignet sind. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die auf mangelhafte Untergründe zurückzuführen sind.

(6) Die Haltbarkeit von Außenanwendungen (Fahrzeugbeschriftung, Außenschilder, Fassadenwerbung) hängt von Material, Witterungseinflüssen und Standortbedingungen ab. Der Auftragnehmer gibt die vom Materialhersteller angegebene Haltbarkeitsprognose weiter, übernimmt aber keine Garantie für eine bestimmte Lebensdauer.

(7) Farbabweichungen zwischen Bildschirm-/Proofdarstellung und dem Ergebnis auf dem tatsächlichen Trägermaterial sind branchenüblich und stellen keinen Mangel dar.


§ 13 Periodische Arbeiten

Verträge über regelmäßig wiederkehrende Arbeiten können mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden, sofern nicht individuell etwas anderes vereinbart wurde.


§ 14 Handelsbrauch

Im kaufmännischen Verkehr gelten die Handelsgebräuche der Druckindustrie (z. B. keine Herausgabepflicht von Zwischenerzeugnissen wie Daten, Lithos oder Druckplatten, die zur Herstellung des geschuldeten Endprodukts erstellt wurden), sofern kein abweichender Auftragsinhalt erstellt wurde.


§ 15 Streitbeilegung

(1) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr

(2) Die Volker Hinzke GmbH ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.


§ 16 Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht

(1) Erfüllungsort und Gerichtsstand sind, wenn der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, für alle sich auch aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten der Sitz des Auftragnehmers (Lübeck).

(2) Für Verbraucher: Es gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen. Verbraucher können am Gerichtsstand ihres Wohnsitzes klagen.

(3) Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

(4) Für Verbraucher in der EU: Verbrauchern, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen EU-Mitgliedstaat haben, bleiben die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften ihres Aufenthaltslandes unbenommen.


§ 17 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt.


Volker Hinzke GmbH — Stand März 2026 Dieser Entwurf ersetzt die AGB vom September 2016 und bedarf der anwaltlichen Prüfung vor Verwendung.