Welche Angaben sind seit der MDR auf dem Auftragszettel Pflicht?
Die EU-Medizinprodukteverordnung (MDR 2017/745) schreibt vor: eindeutige Identifizierung des Zahnersatzes, verwendete Materialien mit Chargennummer, Name des Zahntechnikers, der die Arbeit freigegeben hat, und eine Konformitätserklärung. Diese Angaben müssen 10 Jahre aufbewahrt werden. Wer das noch auf alten Formularen ohne diese Felder macht, riskiert Probleme bei der nächsten Kontrolle.